ESG in Lieferketten: Finanzielle Kriterien dominieren die Auswahl von Geschäftspartnern – Nachhaltigkeitsfaktoren klar untergeordnet

Q3/2024 – Im Mai 2024 hat die EU eine Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) verabschiedet, die große europäische und internationale Unternehmen dazu verpflichten soll, sich stärker für Nachhaltigkeitsaspekte und Sozialstandards (ESG) einzusetzen. Zusammen mit den bestehenden deutschen Regelungen zur Lieferkettensorgfaltspflicht (LkSG) soll mit Dokumenta­tions­pflichten dabei auf alle an Lieferketten beteiligten Unternehmen Druck ausgeübt werden, zur Einhaltung von Nachhaltigkeitszielen bei­zu­tragen – nicht zuletzt in der Erwartung, dass andernfalls wichtige Geschäfts­partner­schaften beendet würden. Die Daten des GBP zeigen jedoch, dass diese Erwartung nur be­dingt zutrifft: Bei der Auswahl von Geschäftspartnern spielen Nachhaltigkeits­faktoren aktuell im Vergleich mit harten finan­ziellen Faktoren nur eine untergeordnete Rolle.

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