ESG in Lieferketten: Finanzielle Kriterien dominieren die Auswahl von Geschäftspartnern – Nachhaltigkeitsfaktoren klar untergeordnet
Q3/2024 – Im Mai 2024 hat die EU eine Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) verabschiedet, die große europäische und internationale Unternehmen dazu verpflichten soll, sich stärker für Nachhaltigkeitsaspekte und Sozialstandards (ESG) einzusetzen. Zusammen mit den bestehenden deutschen Regelungen zur Lieferkettensorgfaltspflicht (LkSG) soll mit Dokumentationspflichten dabei auf alle an Lieferketten beteiligten Unternehmen Druck ausgeübt werden, zur Einhaltung von Nachhaltigkeitszielen beizutragen – nicht zuletzt in der Erwartung, dass andernfalls wichtige Geschäftspartnerschaften beendet würden. Die Daten des GBP zeigen jedoch, dass diese Erwartung nur bedingt zutrifft: Bei der Auswahl von Geschäftspartnern spielen Nachhaltigkeitsfaktoren aktuell im Vergleich mit harten finanziellen Faktoren nur eine untergeordnete Rolle.
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